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Quellenrepertorium

In einem ersten Schritt zur Neuedition der „Sämtlichen Werke“ Rilkes entsteht an der Osnabrücker „Arbeitsstelle Rilke“ mit dem Quellenrepertorium der Werke Rilkes erstmals ein vollständiges Verzeichnis aller handschriftlichen Werke und Werkent­würfe Rilkes, die weltweit in öffentlichen Institutionen und (soweit zugänglich) in Privatbesitz überliefert sind. Angefangen bei den Beständen der beiden größten, öffentlichen Rilke-Sammlungen (am Deutschen Literaturarchiv Marbach und am Schweizerischen Literaturarchiv Bern), über mittelgroße Bestände einzelner Sammler und Institutionen, bis hin zu verstreuten Manuskripten, Widmungsgedichten und in Büchern eingetragenen Gedichtentwürfen werden alle Autographen Rilkes mit Werkbezug berücksich­tigt. Das Repertorium wird von der Sievert-Stiftung für Wissenschaft und Kultur
finanziert und von Laura Marie Pohlmann bearbeitet. (lauramarie.pohlmann@uni-osnabrueck.de).

Im Zuge der umfangreichen Recherchearbeit werden u.a. bestehende (i.d.R. jedoch veraltete und un­vollständige) Teilverzeichnisse einer systematischen Auswertung unterzogen und anhand weltweiter Katalogrecherchen und Archivanfragen überprüft und aktualisiert. Soweit wie möglich, werden die Handschriften per Autopsie (d.h. durch persönliche Inaugenscheinnahme) gesichtet und beschrieben. Zusätzlich wird auf dem Server der Universität Osnabrück ein elektroni­sches Archiv aller digital zugänglichen Rilke-Manuskripte eingerichtet, welches den prospektiven Band­herausgebern zur Verfügung stehen wird.

Neben der Handschriftenbeschreibung enthält das Repertorium zu jedem Manuskript einen Kommen­tarteil, der Informationen zur Entstehung und Provenienz der Handschrift festhält, sowie einen bibliographischen Teil zur Druckgeschichte der einzelnen Werke, der – mit Blick auf die Edition – neben der Erstveröffentlichung auch alle Publikationen zu Lebzeiten des Autors erfasst. 

Im Zuge einer Auswertung aller Kataloge der einschlägigen Auktionshäuser kann nicht nur die Provenienz der Autographen nachvollzogen werden, sie kann darüber hinaus wichtige Information zur Verteilung der Handschriften auf öffentliche Institutionen und Privatbesitz liefern und bei der Klärung der Frage helfen, welche Handschriften überhaupt als überliefert gelten dürfen.